SailerClinic

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SailerClinic AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelangen für sämtliche Dienstleistungen zur Anwendung, welche die SailerClinic AG (nachfolgend «SailerClinic») gegenüber ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend «Patientin/nen resp. Patient/en») im Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen und chirurgischen Eingriffen erbringt. Die SailerClinic und die Patientin resp. der Patient werden gemeinsam als «die Parteien» bezeichnet.

Diese AGB gelten mit dem Akzept des Angebotes durch die Patientin resp. den Patienten als angenommen. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einer weiteren Leistung durch die SailerClinic nicht speziell darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Patientinnen resp. Patienten werden ausgeschlossen. Allfällige, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

Die SailerClinic erbringt auch Leistungen, welche spezifischen Regulatorien unterstehen. Soweit zwingende gesetzliche Regelungen bestehen, gehen diese diesen AGB vor.

2. Anbieterin

Anbieterin der Leistungen ist die:

SailerClinic AG
Heuelstrasse 28
8032 Zürich

Telefon: +41 43 555 80 90
E-Mail: info@SailerClinic.com
UID: CHE-112.997.643

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Ärztlich verantwortlich ist:
Martin Lanzer
PD Dr. Dr. med. Dr. med. dent., eMBA
Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
CEO, Klinik- und ärztlicher Leiter

Der verantwortliche Arzt ist im MedReg eingetragen und Mitglied eines Ärzteverbandes.

3. Leistungen

Die SailerClinic bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Erstgespräche und Konsultationen
  • medizinische Untersuchungen und diagnostische Abklärungen
  • Bildgebung
  • Beratung und Therapieplanung
  • operative Eingriffe
  • konservative Behandlungen
  • Nachbehandlungen und Verlaufskontrollen

Die Leistungen der SailerClinic werden im Auftragsverhältnis erbracht.

Die Leistungen erfolgen nach fachlicher Indikation. Alle Leistungen werden nach vorgängiger ärztlicher oder medizinischer Beratung erbracht. Alle Leistungen sind nur nach vorgängiger Beratung buchbar und nicht unmittelbar als abschliessende Leistung über die Website erhältlich.

Leistungen können auch ohne ärztliche Überweisung erbracht werden, sofern dies medizinisch zulässig und organisatorisch möglich ist.

Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten (unter 18 Jahren) erfolgt die Behandlung mit Zustimmung der sorgeberechtigten Person. Die Urteilsfähigkeit von Minderjährigen richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen; urteilsfähige Minderjährige können in eigene Behandlungen einwilligen, sofern die Behandlung ihrem Wohl entspricht.

Bei urteilsunfähigen Patientinnen und Patienten richtet sich die Vertretung nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die SailerClinic kann eine schriftliche Vollmacht oder andere geeignete Nachweise verlangen.

4. Aufklärung und Einwilligung

Die ärztliche Aufklärung erfolgt mündlich und situationsgerecht. Sie umfasst insbesondere Zweck, Art, Ablauf, Risiken und Alternativen der vorgesehenen Untersuchung oder Behandlung.

Vor operativen Eingriffen erfolgt eine gesonderte Aufklärung. Für chirurgische Eingriffe ist ein schriftlicher Informed Consent erforderlich. Die schriftliche Aufklärung erfolgt in der Regel mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff, soweit nicht medizinische Gründe oder besondere Umstände eine kürzere Frist rechtfertigen.

Das blosse Erscheinen zum Termin gilt nicht als Einwilligung in aufklärungsbedürftige Eingriffe.

Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs wird die begonnene Untersuchung oder Behandlung – sofern medizinisch vertretbar – abgebrochen.

5. Ablauf der Behandlung

Der übliche Ablauf umfasst insbesondere:

  • Erstgespräch
  • Untersuchung
  • erforderliche Bildgebung
  • Diagnosestellung
  • Therapievorschlag
  • gegebenenfalls operative oder konservative Behandlung
  • Nachbehandlung

6. Mitwirkungspflichten

Die Patientinnen und Patienten haben die SailerClinic rechtzeitig über relevante Gegebenheiten zu informieren, welche für die Leistungserbringung wesentlich sind oder wesentlich sein können. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Gesundheitszustand, zu Vorbehandlungen, zu Medikamenten, zu Allergien sowie zu bestehenden Versicherungsverhältnissen, soweit diese für Behandlung oder Abrechnung relevant sind.

Patientinnen und Patienten haben ärztliche Weisungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf Eingriffe sowie mit der Nachbehandlung, nach bestem Wissen zu befolgen.

7. Termine, Umbuchungen und Absagen

Termine können online, telefonisch oder per E-Mail vereinbart oder angefragt werden.

Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann die SailerClinic eine Ausfallentschädigung erheben beziehungsweise die Konsultation in Rechnung stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Kosten nicht von einem Versicherer übernommen werden.

Die SailerClinic kann Termine aus folgenden Gründen absagen oder verschieben: medizinische Notfälle, krankheitsbedingter Ausfall von Personal, technische Ausfälle, Terminkollisionen, behördliche Anordnungen oder andere wichtige organisatorische oder medizinische Gründe.

Sagt die SailerClinic einen Termin ab oder verschiebt sie diesen, besteht kein Anspruch auf Durchführung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt. Die SailerClinic bemüht sich jedoch um eine zeitnahe Ersatzlösung.

8. Preise und Abrechnung

8.1 Allgemeines

 

Die Preise werden im Rahmen der Beratung oder gemäss den anwendbaren Tarifen kommuniziert. Auf Anfrage erhalten Patientinnen und Patienten vor der Leistungserbringung eine unverbindliche Kostenschätzung.

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive der allfällig gesetzlich anwendbaren Mehrwertsteuer.

Soweit Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach den anwendbaren Tarifen der OKP (insbesondere TARDOC für ambulante ärztliche Leistungen, gültig ab 1.1.2024; DRG/ST Reha für allfällige stationäre Elemente). Tarif-Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung durch den Bundesrat oder die zuständigen Tarifpartner.

Alle Leistungen sind grundsätzlich kassenpflichtig, sofern die Patientin oder der Patient in der Schweiz obligatorisch krankenversichert ist. Für ausländische Patientinnen und Patienten ohne Schweizer Krankenversicherung gelten die Leistungen als Selbstzahlerleistungen, sofern keine anderweitige Kostenübernahme (z.B. EU/EFTA-Sozialversicherungsabkommen, internationale Versicherung) besteht.

Für gewisse Untersuchungen (insbesondere stationäre PSG, MSLT) kann eine vorgängige Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich sein. Bei medizinisch nicht dringlichen Leistungen, für die eine Kostengutsprache erforderlich ist, wird die Behandlung erst nach deren Eingang durchgeführt. Bei medizinisch dringlichen Leistungen erfolgt die Behandlung unabhängig davon.

Rechnungen werden nach Abschluss der Leistung oder nach Erhalt der Vergütung durch die Krankenkasse gestellt. Bei Selbstzahlenden erfolgt die Rechnungsstellung spätestens 30 Tage nach Leistungserbringung.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

 

8.2 Selbstzahlende Patientinnen und Patienten

 

Selbstzahlende Patientinnen und Patienten erhalten vor der Untersuchung auf Anfrage eine unverbindliche Kostenschätzung.

Für Selbstzahlende kann ein separates Honorar- oder Tarifsystem (Privathonorar gemäss kantonaler Ärztegesellschaft oder individuelle Vereinbarung) angewendet werden. Dieses wird vor der Leistungserbringung kommuniziert.

Akzeptiert werden bargeldlose Zahlungsmittel (Karten, TWINT, Banküberweisung). Barzahlung ist auf ausdrücklichen Wunsch möglich.

Die Sailerist berechtigt, Akontozahlungen zu verlangen (Vorschüsse für noch zu erbringende Leistungen oder Zahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen). Diese werden nicht verzinst.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis sind die zuständigen Ärzt:innen vom Berufsgeheimnis befreit.

9. Anzahlung, Stornierung und Rückerstattung


9.1 Konsultationen und Beratungstermine


Online-Konsultationen via Microsoft Teams sowie Beratungstermine vor Ort sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristigeren Absagen oder Verschiebungen sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann die SailerClinic eine Ausfallentschädigung erheben beziehungsweise die Konsultation in Rechnung stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Kosten nicht von einem Versicherer übernommen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.


9.2 Operative Eingriffe


Zur verbindlichen Reservation eines Operationstermins ist eine Anzahlung in der Höhe von 10 % des voraussichtlichen Behandlungspreises zu leisten. Der Operationstermin gilt erst nach Eingang der Anzahlung bei der SailerClinic als definitiv reserviert.
Die Anzahlung dient der Reservation der erforderlichen Operationskapazitäten, der Infrastruktur sowie der personellen Ressourcen der SailerClinic.
Der Restbetrag der Behandlungskosten ist spätestens 2 Wochen vor dem Operationstermin vollständig zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrags ist die SailerClinic berechtigt, den reservierten Operationstermin abzusagen; die geleistete Anzahlung wird in diesem Fall nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen behandelt.


9.3 Verschiebung und Absage von operativen Eingriffen

Für die Verschiebung oder Absage von operativen Eingriffen gelten folgende Regelungen:

  • Erfolgt die Absage oder Verschiebung mehr als 14 Tage vor dem geplanten Eingriff, wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, sofern keine Ersatzlösung vereinbart wird. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten kann die Anzahlung alternativ auf einen Ersatztermin angerechnet werden.
  • Erfolgt die Absage oder Verschiebung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Eingriff, wird die Anzahlung einbehalten, da der reservierte Operationsslot in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
  • Bei krankheitsbedingten Verschiebungen oder Absagen wird die Anzahlung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.

10. Drittleistungen und Partnerunternehmen

Die SailerClinic ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen. Dazu gehören insbesondere Labore, Anästhesie-Dienstleister sowie weitere an der Behandlung beteiligte Fachpersonen oder Einrichtungen.

Es gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dritten, soweit deren Leistungen direkt zwischen der Patientin bzw. dem Patienten und dem Drittanbieter erbracht oder abgerechnet werden.

11. Haftung

Die Haftung der SailerClinic richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden sowie Folge- und Drittschäden ausgeschlossen.

Für technische Geräte werden regelmässige Überprüfungen durchgeführt. Bei technischen Störungen haftet die SailerClinic im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

12. Behandlungsergebnisse und Revisionen

Medizinische und ästhetische Behandlungsergebnisse können nicht uneingeschränkt garantiert werden, da sie von individuellen körperlichen Voraussetzungen und Heilungsverläufen abhängen.

Ist eine Patientin oder ein Patient mit dem Behandlungsergebnis nicht zufrieden, kann die SailerClinic nach eigenem fachlichem Ermessen eine Revision oder Korrekturbehandlung gegen Unkostenbeitrag anbieten.

Bei Komplikationen besteht eine medizinisch indizierte Nachbehandlungspflicht. Ein allfälliger Unkostenbeitrag der Patientin oder des Patienten bleibt vorbehalten, soweit dies rechtlich zulässig und vorgängig kommuniziert wurde.

13. Datenschutz und Schweigepflicht

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die vollständigen Datenschutzinformationen sind in der separaten Datenschutzerklärung der SailerClinic enthalten.

Es gilt die ärztliche Schweigepflicht und das Berufsgeheimnis.

14. Bildmaterial

Vorher-Nachher-Bilder oder anderes Bildmaterial dürfen zu Werbe- oder Dokumentationszwecken nur verwendet werden, wenn zuvor eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person eingeholt wurde. Eine solche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15. Beschwerden

Beschwerden sind an das Management der SailerClinic AG zu richten. Die SailerClinic bemüht sich um eine sachgerechte und einvernehmliche Klärung innert angemessener Frist.

16. Behandlungsabbruch und Therapieende

Patientinnen und Patienten können die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen oder das Behandlungsverhältnis beenden. Vorbehalten bleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche sowie medizinisch notwendige Hinweise für einen sicheren Abbruch oder Übergang der Behandlung.

Die SailerClinic kann die Behandlung aus wichtigen Gründen beenden, insbesondere bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Patientin oder den Patienten, fehlendem Vertrauensverhältnis oder medizinischer Unzumutbarkeit der Weiterbehandlung. In einem solchen Fall wird – soweit erforderlich und möglich – eine angemessene Weiterversorgung unterstützt.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger kollisionsrechtlicher Normen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht.

18. Änderung dieser AGB

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Die aktuelle Fassung ist jederzeit auf Anfrage erhältlich.

Änderungen dieser AGB werden Patientinnen und Patienten in laufenden Behandlungsverhältnissen in geeigneter Form mitgeteilt.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihr inhaltlich möglichst nahestehende, rechtlich zulässige Regelung ersetzt.

Stand: April 2026